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Anpassung der KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“

Jetzt auch für Inhaber von Bestandsanlagen attraktiv.

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Ab dem 26. September 2023 wird das neue KfW-Programm „Solarstrom für Elektroautos“ (Programmnummer 442) gestartet, um Solaranlagen und Stromspeicher zu fördern, vorausgesetzt, man ist bereits im Besitz eines Elektroautos. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt hierfür insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung, was für mindestens etwa 50.000 Antragsteller ausreichen sollte.

Die KfW hat ihre FAQ in Bezug auf das neue Programm „Solarstrom für Elektroautos“ aktualisiert. Ursprünglich schienen die Förderbedingungen darauf hinzudeuten, dass nur Personen anspruchsberechtigt sein würden, die sich eine neue PV-Anlage samt Speicher und Wallbox anschaffen wollen. Die KfW hat jedoch klargestellt, dass auch Besitzer von Bestandsanlagen, Stromspeichern oder Wallboxen von dem Zuschuss profitieren können, der bis zu 10.200 Euro betragen kann.

Wie hoch ist der Förderbeitrag?

Die Förderung einzelner Komponenten ist nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich jedoch nach den einzelnen Komponenten:

  • Ladestation: 600 Euro pauschal
  • Bidirektionale Ladestation: 1.200 Euro pauschal
  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro.
  • Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro.

Was sind die Voraussetzungen?

Es gibt jedoch zahlreiche Voraussetzungen, die die Anspruchsberechtigung stark einschränken:

  • Man muss Eigentümer einer bestehenden Immobilie sein und diese selbst nutzen.
  • Man muss bereits ein Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben, Firmenfahrzeuge sind ausgeschlossen.
  • Es müssen reine batterieelektrische Fahrzeuge sein, Hybride werden nicht gefördert.
  • Das Elektroauto kann auch geleast werden, muss aber mindestens 12 Monate geleast werden und mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme des Gesamtsystems genutzt werden.
  • Die Photovoltaikanlage muss mindestens 5 kWp, der Batteriespeicher mindestens 5 kWh und die Wallbox mindestens 11 kW haben und ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage besitzen.
  • Der selbst erzeugte Photovoltaikstrom muss vorrangig für das Laden des Elektrofahrzeugs verwendet werden, und der restliche benötigte Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Die KfW-Förderung kann nicht mit lokalen Zuschüssen kombiniert werden.
  • Ein Smart Meter oder ein intelligentes Messsystem ist erforderlich.
  • Der Maximalbetrag von 10.200 Euro wird nur gewährt, wenn die Wallbox bidirektional ist und die Rückspeisung ins Hausnetz unterstützt.

All diese Bedingungen schließen viele potenzielle Antragsteller aus, bei denen eine Förderung sinnvoll gewesen wäre. Die Änderung in den FAQ der KfW erlaubt nun jedoch auch Besitzern von Solaranlagen, Stromspeichern und Wallboxen die Teilnahme am Programm unter bestimmten Bedingungen.


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