Photovoltaik-Förderung 2023 – KfW-Programm 442
Neue Förderung für Solaranlagen: Elektrofahrzeug-Eigentümer können bis zu 10.200 Euro erhalten!
Inhaltsverzeichnis
Nach seiner Ankündigung im Juni hat Volker Wissing sein Versprechen gehalten: Ab dem 26. September 2023 tritt das „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“-Programm in Kraft.
Dieses Programm unterstützt den Kauf von Solaranlagen, Stromspeichern und Ladestationen für diejenigen, die bereits ein Elektrofahrzeug besitzen bzw. anschaffen.
Ziel ist es, das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit selbst erzeugtem Solarstrom zu fördern. Ein „bidirektionales“ System kann einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro erhalten.
Das KfW-Programm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (442) geht an den Start
Am 26. September 2023 wird das KfW-Programm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (442) eingeführt. Es unterstützt den Kauf von Ladestationen, Photovoltaiksystemen und Solarbatterien zur Selbstproduktion und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge in Wohngebäuden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dafür ein Budget von bis zu 500 Millionen Euro bereitgestellt.
Hauseigentümer, die ihr Eigenheim selbst nutzen, können ab diesem Datum bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Kombination aus Ladestation, Photovoltaiksystem und Batteriespeicher beantragen, vorausgesetzt, sie besitzen oder haben ein Elektrofahrzeug fest bestellt.
Der Zuschuss besteht aus variablen Beträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie festen Beträgen für die Ladestation. Ein zusätzlicher Bonus für bidirektionales Laden ist ebenfalls möglich. Durch die Integration dieser Systeme und deren Verwaltung über ein Energiemanagementsystem, wie es das Programm vorsieht, sollen Klimaschutz im Verkehr, Netzstabilität und Unabhängigkeit von Strompreisschwankungen gefördert werden.
Details zum Zuschuss und zur Auszahlung
Der Zuschuss teilt sich wie folgt auf:
- Ladestation: 600 Euro pauschal oder 1.200 Euro bei bidirektionalem Laden
- Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- Solarbatterie: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 9.600 Euro, und für ein bidirektionales Gesamtsystem bei 10.200 Euro. Die KfW überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Bankkonto. Wenn die Gesamtkosten Ihres Projekts den Zuschussbetrag unterschreiten, ist keine Förderung möglich.
Anforderungen für den Zuschuss
Ein Zuschuss kann beantragt werden, wenn alle Komponenten brandneu sind und zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht bestellt wurden. Die ausschließliche Bestellung einzelne Komponenten sind von der Förderung ausgenommen. Eeine nachträgliche Förderungen für bereits gestartete Projekte ist nicht zulässig.
Fördervoraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage mindestens 5 kWp, der Batteriespeicher mindestens 5 kWh und die Wallbox mindestens 11 kW besitzt sowie über Energiemanagementsystem zur Steuerung des Gesamtsystems verfügt.
Der selbst erzeugte und ggf. zwischengespeicherte Solarstrom sollte vorrangig zum Laden eines Elektrofahrzeugs verwendet werden. Zum Zeitpunkt des Antrags sollten Sie bereits ein Elektrofahrzeug besitzen oder bestellt haben. Ein verbindlicher Nachweis ist spätestens bei der Auszahlung erforderlich.
Hinweis: Der Zuschuss gilt auch für privat geleastete Elektrofahrzeuge. Firmenfahrzeuge oder Hybridfahrzeuge sind jedoch ausgeschlossen.
Der Zuschuss ist nur für Privatpersonen verfügbar, die ein Wohngebäude besitzen und darin wohnen.
Beispiel für einen Zuschuss im Programm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (442)
In Anlehnung an die KfW ein Beispiel: Ingo Meier, ein neuer Elektrofahrzeugbesitzer, möchte zu Hause eine Ladestation installieren. Um sich vor steigenden Energiekosten zu schützen, plant er zusätzlich den Kauf einer Photovoltaikanlage und eines Solarbatteriespeichers. Seine Gesamtkosten belaufen sich auf 32.000 Euro.
Bevor er die drei Teile bestellt, beantragt er den Zuschuss „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (442) bei der KfW. Er kann mit einem Zuschuss von 9.100 Euro rechnen, sodass er nur noch 22.900 Euro selbst trägt.
Sobald die PV-Anlage installiert ist, fährt Ingo Meier mit sauberem Strom von seinem Hausdach!
Tabelle: Beispiel zur Berechnung Solaranlagen-Zuschuss über das neue KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442)
Ladestation mit 11 kW | 2.000 EUR | Zuschuss Ladestation (pauschal) | 600 EUR |
Photovoltaikanlage mit 10 kWp | 20.000 EUR | Zuschuss Photovoltaikanlage (10 x 600 Euro) | 6.000 EUR |
Batteriespeicher mit 10 kWh | 10.000 EUR | Zuschuss Solarstromspeicher (10 x 250 Euro) | 2.500 EUR |
Kosten gesamt | 32.000 EUR | Zuschuss gesamt | 9.100 EUR |
Eigenanteil | 22.900 EUR |
Unbedingt beachten: Der Zuschuß „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (442) ist vor Vorhabensbeginn, d.h. VOR der Bestellung bzw. dem Abschluß von Liefer- und Leistungsverträgen Ihrer Ladestation, PV-Anlage und Stromspeicher zu beantragen!
Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442) finden Sie auf der KfW Website. Hier können Sie auch über einen Vorab-Check feststellen, ob die Fördervorraussetzungen für Ihr Solarprojekt gegeben sind.
Hier geht es zur KfW-Website: